Angemessenheit der Versicherungssummen Die Höhe der gesamten Unfallabsicherung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Lebenssituation/ dem Einkommen der unfallversicherten Person stehen. Allgemein wird für die Invaliditätsabsicherung eine Grundsumme in Höhe des 6 - 8-fachen Bruttoeinkommens empfohlen. Bei Antragstellung sind auch andere bestehende Unfallversicherungen unbedingt anzugeben. Assistance Leistungen Sind diese mitversichert, werden bei einem Unfallereignis auch verschiedene Kosten erstattet, beispielsweise für Krankenbesuch, Rückreise-Mehrkosten der Mitreisenden, Betreuung von Kindern und Haustieren. Hinzu kommt die wichtige Beratung über ärztliche Vorsorgemöglichkeiten sowie die Organisation von Notfalltransporten, Sucheinsätzen, Bergungseinsätzen und Rettungseinsätzen. Ausschlüsse in der Unfallversicherung Ausgeschlossen vom Schutz sind alle Ereignisse, die nicht unter den Unfallbegriff bzw. den erweiterten Unfallbegriff fallen, also Krankheiten, Gebrechen und sonstige Ereignisse, die nichts mit einem Unfall zu tun haben. Beruf/ Berufswechsel Das Unfallrisiko ist verständlicherweise auch von der Berufstätigkeit abhängig. Geben Sie deshalb bei der Antragstellung genau Ihre berufliche Tätigkeit an. Auch ein Wechsel des Berufes/ der beruflichen Tätigkeit ist dem Versicherer unbedingt zu melden. Besondere und gefährliche Berufe sowie Berufssportler versichern wir über unser Sonderkonzept. Bündelungsrabatt Ab zwei versicherten Personen (in einem Vertrag) werden 5%, ab drei Personen sogar 10% Nachlass eingeräumt. Gesundheitsfragen Alle Fragen zu Gesundheit sind im Antrag genau anzugeben. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Versicherungsmöglichkeiten jedoch besser. Selbst Personen mit bestimmten Behinderungen oder Multiple Sklerose sind von Fall zu Fall versicherbar. Gliedertaxe Die Gliedertaxe regelt den Grad der Unfallinvalidität. Für jedes Körperteil ergibt sich bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit ein bestimmter Prozentsatz. Beispiel: Hand im Handgelenk = 55 % Unfallinvalidität. Kosmetische Operationen Versicherbare Zusatzleistung, leistet bei kosmetischen Eingriffen nach einem versicherten Unfallereignis. Krankenhaustagegeld Versicherbare Hauptleistung, wird für jeden Tag Aufenthalt im Krankenhaus nach Unfall geleistet. Das Genesungsgeld leistet wie das Krankenhaustagegeld, jedoch abgestuft. Progression bei Invalidität Tarife ohne Unfallprogression leisten linear zum Invaliditätsgrad, 50% Unfallinvalidität ergeben 50% Auszahlung. Bei Tarifen mit Progression steigt die Auszahlung überproportional an. Bei Vollinvalidität wird je nach Tarif das 2,25 bis 5-fache ausbezahlt, darunter abgestuft. Tarife mit Progression berücksichtigen, dass bei steigender Invalidität der Absicherungsbedarf wächst. Werden 50% Unfallinvalidität erreicht, führt dies bei Tarifen mit 350% Progression bereits zu 100% der Auszahlung. Unfallbegriff erweitert Je nach Bedingungskonzept zählen auch Ereignisse wie Lebensmittelvergiftungen und sonstige Vergiftungen oder Infektionskrankheiten durch Insektenstiche als Unfallereignis. Unfallrente Als Ersatz oder Ergänzung zur Unfall - Invaliditätsleistung kann eine Unfallrente vereinbart werden. Die Leistung erfolgt dann als: 1. Festrente lebenslang 2. Dynamische Rente Dynamex 2 lebenslang ab 50% Invalidität 3. Dynamische Rente Dynamex 3+ mit Grundrente ab 25 % und Toprente ab 75% Invalidität Unfalltot - Leistung Versicherbare Hauptleistung, wird als einmalige Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Vertragsdauer Unsere kundenfreundlichen Unfallversicherungen haben eine Vertragsdauer von einem Jahr. Sofern nicht gekündigt wird (Eingang beim Versicherer mindestens drei Monate vor Ablauf) verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. |